Ecotec Verfahrenstechnik GmbH

Vor Erteilung einer Baugenehmigung muss für jedes Grundstück ein "Entwässerungsgesuch" an die zuständige Behöde gestellt werden. Die Behörde entscheidet unter Berücksichtigung der vor Ort befindlichen Kanalinfrastruktur über die Erteilung einer "Indirekteinleitergenehmigung". Diese Genehmigung kann mit Auflagen (z.B. Versickerung, Regenrückhaltung) verbunden oder zeitlich befristet sein.