Lassen Sie sich Ihre Investition in effiziente Druckluft fördern!
Nutzen Sie die Förderungsmöglichkeiten für effiziente Druckluft!
Am 10. Mai wurde die neue Richtlinie veröffentlicht und damit die BAFA-Einzelmaßnahme bis Ende 2019 fortgeführt: Ersatz- oder Neuanschaffungen von Kompressoren, Nachrüstungen von übergeordneten Steuerungen und Wärmerückgewinnung werden mit bis zu 30 % gefördert. In Kombination können auch Leckagesuchgeräte gefördert werden. Planen Sie gerade Investitionen in Ihre Druckluftversorgung? Nutzen Sie unseren Service! Unsere qualifizierten Mitarbeiter begleiten Sie von der Antragstellung bis zur Dokumentation.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die eine Gewerbeanmeldung vorweisen können oder im Handelsregister bzw. der Handwerksrolle eingetragen sind:
- Bis zu 250 Beschäftigte und ein Jahresumsatz v. max. 50 Mio € oder eine Jahresbilanzsumme v. max. 43 Mio €: Max. 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Ab 250 Beschäftigte: Max. 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Was wird gefördert?
- Hocheffiziente Drucklufterzeuger (Druckbereich 3-15 bar Überdruck)
- Übergeordnete Steuerung bei mehreren Kompressoren
- Ultraschallmessgerät
- Wärmerückgewinnung
- Planungs- und Installationsleistungen
Planungs- und Installationsleistungen müssen von externen Dritten durchgeführt werden. Förderfähige Installationskosten beinhalten insbesondere Kosten für Aufstellung, Montage und den Anschluss an vorhandene Systeme (Inbetriebnahme). Die Ausgaben müssen unmittelbar mit der Energieeffizienzmaßnahme im Zusammenhang stehen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Hocheffiziente Drucklufterzeuger
- Übergeordnete Steuerung bei mehreren Kompressoren
- Ultraschallmessgerät
- Der Förderempfänger muss eine im Vorfeld genannte Maßnahme zur effizienten Drucklufterzeugung durchführen.
- Je Antragsteller kann nur ein Leckagemessgerät gefördert werden (Netto-Investitionskosten bis max 500 Euro).
- Wärmerückgewinnung
- Die thermische Rückgewinnungsleistung muss mindestens 70 % der elektrisch aufgenommenen Leistung des Kompressors im Nennbetrieb entsprechen.
Es werden max. 30.000 Euro pro Vorhaben gefördert. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Verwendungsnachweise rückwirkend.